TR CU 037/2016 „Über die Beschränkungen der Verwendung von gefährlicher Stoffe in elektrischen Geräten und in der Funkelektronik „
TR CU 037/2016 „Über Beschränkungen der Verwendung von gefährlicher Stoffe in elektrischen Geräten und in der Funkelektronik „
Die technische Vorschrift der Eurasischen Wirtschaftsunion 037/2016 in Übereinstimmung mit der RoHS-Verordnung der Europäischen Union „Über Beschränkungen der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen Produkten und in der Funkelektronik“ wurde in Übereinstimmung mit der Vereinbarung der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 18.10. Entwickelt. .2016 N 113 zum Schutz von den Menschen selbst und ihrer und Gesundheit sowie der Umwelt und zur Erhöhung der Transparenz für Verbraucher (Anwender) von Radio- und Elektronikgeräten hinsichtlich des Gehalts an darin enthaltenen gefährlichen Stoffen durch die EAC-Deklaration.
Diese technische Vorschrift legt die Anforderungen für die Grenzwerte an Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Funkgeräten, die im Gebiet der EAC Union in Verkehr gebracht werden, um deren freien Verkehr zu gewährleisten.
Die Konformitätsbewertung von elektrischen und elektronischen Produkten wird nur für die EAC-Deklaration durchgeführt. Der Erhalt von EAC-Konformitätserklärungen ist für Hersteller und Importeure von Küchengeräten zum Kochen, Reinigen, für Computer, Fotokopiergeräte und andere Produkte, die in der Produktliste in TR CU 037/2016 aufgeführt sind, obligatorisch.
Die TR CU 037/2016 ist am 1. März 2018 in Kraft getreten. Es wurde eine Übergangsfrist festgelegt, damit sich die Unternehmen systematisch auf Veränderungen vorbereiten können. Bis zum 1. März 2020 ist das Inverkehrbringen von Waren ohne EAC-Deklaration gemäß den Bestimmungen der TR CU 037/2016 gestattet.
Die technische Vorschrift der Eurasischen Wirtschaftsunion TR CU 037/2016 gilt für:
– Elektrische Waren und Geräte;
– Computer und damit verbundene elektronische Geräte, einschließlich Kombinationen daraus;
– Telekommunikationsanlagen (Telekommunikationsendgeräte);
– Fotokopierer und andere elektrische Geräte für Bürogeräte;
– Elektrifizierte Werkzeuge (tragbare elektrische Maschinen);
– Lichtquellen und Beleuchtungsgeräte, einschließlich in Möbel eingebetteter Geräte;
– Elektrische Musikinstrumente;
– Spielautomaten und Verkaufsautomaten;
– Registrierkassen, Fahrkartenautomaten, Ausweislesegeräte, Geldautomaten, Informationskioske;
– Kabel, Drähte und Leitungen zur Verwendung mit einer Nennspannung von nicht mehr als 500 V AC und/oder DC, ausgenommen Glasfaserkabel;
– Sicherungsautomaten und Fehlerstromschutzschalter;
– Feuer-, Sicherheits- und Brandmelder.